Allgemeine Geschäftsbedingungen der Tierheilpraktikerin Anette Kopec



§ 1 Anwendbarkeit der AGB


Die AGB regeln als Behandlungsvertrag/Dienstleistung gem. § 611 Abs. 1 BGB die Geschäftsbeziehung zwischen der Tierheilpraktikerin Anette Kopec und dem Tierhalter/Auftraggeber.


Abweichende Vereinbarungen, Bedingungen, Ergänzungen und Abstriche gelten nur nach schriftlicher Bestätigung durch die Tierheilpraktikerin.


Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Tierhalter/Auftraggeber das Angebot der Tierheilpraktikerin annimmt und sich an die Tierheilpraktikerin zum Zwecke der Beratung, Diagnose und Therapie wendet. Die Tierheilpraktikerin ist berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen (z.B. wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann oder die Tierheilpraktikerin aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann/darf).


Hierbei bleibt der Gebührenanspruch der Tierheilpraktikerin für die bis zur Abweisung entstandenen Leistungen, einschließlich erfolgter Beratung, erhalten.



§ 2 Behandlungsvertrag


Der Behandlungsvertrag gilt als rechtverbindlich geschlossen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als akzeptiert, wenn der Tierhalter/Auftraggeber und die Tierheilpraktikerin einen ersten Termin vereinbaren. Die Tierheilpraktikerin kann einen Behandlungsvertrag ohne Angaben von Gründen ablehnen. Der Behandlungsvertrag hat folgenden Inhalt:


• Die Tierheilpraktikerin erbringt ihre Dienste gegenüber dem Patienten in der Form, dass sie all ihre erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung des Heilberufs anbringt.

• Die Tierheilpraktikerin berät den Tierhalter/Auftraggeber fachlich über anwendbare Therapiemöglichkeiten und deren Vor- und Nachteile. Der Tierhalter/Auftraggeber hat das Recht, Therapiemöglichkeiten auszuwählen. Sollte er von diesem Recht keinen Gebrauch machen, trifft die Tierheilpraktikerin die Wahl.

• Die von der Tierheilpraktikerin angebotenen Therapiemöglichkeiten sind meist schulmedizinisch nicht anerkannt und entsprechen nicht dem Stand der Wissenschaft. Eine Heilung oder ein Erfolg werden weder in Aussicht gestellt noch versprochen.

• Alle Ansprüche aus versehentlichen oder unwissentlichen Falschinformationen gegen die Tierheilpraktikerin sind ausgeschlossen.

• Durch das Anwenden der Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung der Heilkunde zur Beratung, Diagnose und Therapie beim Tier erbringt die Tierheilpraktikerin ihre Dienste gegenüber dem Tierhalter/Auftraggeber; insoweit gelten die Vorschriften des Dienstvertrages, §§ 611, 612 BGB. Gesetzestext:



§ 611 BGB


Vertragstypische Pflichten beim Dienstvertrag

(1) Durch den Dienstvertrag wird derjenige, welcher Dienste zusagt, zur Leistung der versprochenen Dienste, der andere Teil zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.

(2) Gegenstand des Dienstvertrags können Dienste jeder Art sein.

 


§ 612 BGB


Vergütung

(1) Eine Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist.

(2) Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, so ist bei dem Bestehen einer Taxe die taxmäßige Vergütung, in Ermangelung einer Taxe die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen.



§ 3 Terminvereinbarung


Bei Hausbesuchen kann es aufgrund nicht vorhersehbarer Beeinträchtigungen im Straßenverkehr, der Wetterlage oder durch Verzögerungen beim Vortermin zu Verzögerungen kommen. Hat der Tierhalter/Auftraggeber seine Telefonnummer/ Mobilfunknummer hinterlassen, wird er über die Verzögerung informiert.



§ 4 Fahrtkosten


Bei Hausbesuchen werden Fahrtkosten berechnet. Die Höhe der Fahrtkosten richtet sich nach der Entfernung zwischen meiner Adresse Am Mühlenwinkel 41a, 44289 Dortmund und dem Wohnsitz des Auftraggebers. Die Tierheilpraktikerin berechnet die Fahrtkosten nach Entfernungspauschale. Die Gebühren sind in der Preisliste auf dieser Homepage angegeben.



§ 5 Gebühren


Die Gebühren sind in dem Tierhalter/Auftraggeber vorgelegten Honorarvereinbarung ausgewiesen. Die Dienstleistung wird nach dem jeweiligen zeitlichen Aufwand mit einem Stundensatz von 60,00 Euro berechnet – zuzüglich Fremdleistungen (Labor, Versand etc.). Über die Beratung hinausgehende Dienstleistungen werden darüber hinaus mit einem Stundensatz von 60,00 Euro berechnet.



§ 5.1 Terminabsage


Vereinbarte Termine müssen mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden. Wird diese Frist nicht eingehalten, wird eine Bearbeitungspauschale von 50,00 Euro fällig.



§ 5.2 Weitere Beratungsleistungen


Aufgrund der neuen Datenschutzverordnung darf die Kommunikation zwischen Tierheilpraktikerin und Tierhalter/Auftraggeber ab Mai 2018 nur noch per Telefon, E-Mail und bei persönlichen Gesprächen vor Ort erfolgen. WhatsApp und Messenger-Dienste wie beispielsweise bei Facebook werden für die Kommunikation nicht mehr bedient.



§ 6 Zahlungsbedingungen


Bei der Erstberatung/Anamnese hat die Bezahlung durch den Tierhalter/Auftraggeber unmittelbar im Anschluss in bar zu erfolgen. Nach vorheriger Absprache kann die Zahlung auch nach Erhalt einer Rechnung erfolgen. Ausgestellte Rechnungen sind spätestens sieben Werktage nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.

 


§ 7 Haftung


Der Tierhalter/Auftraggeber haftet für sämtliche Schäden, die an Personen und  Praxisausrüstung durch ihn oder das Tier verursacht werden, unmittelbar und in voller Höhe.



§ 8 Mitwirkung des Tierhalters/Auftraggebers


Die Tierheilpraktikerin Anette Kopec kann den Tierhalter/Auftraggeber nicht zu einer aktiven Mitwirkung verpflichten. Die Tierheilpraktikerin ist jedoch berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn der Tierhalter/Auftraggeber Beratungsinhalte negiert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend und/oder lückenhaft erteilt oder durch eine unangemessene Kommunikation das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben ist oder wenn Therapiemaßnahmen vereitelt werden.



§ 9 Leistungen Dritter


Vermittelt die Tierheilpraktikerin Leistungen Dritter, die sie nicht fachlich überwacht (z.B. Laborleistungen) dann ist sie berechtigt, die von dem Dritten in Rechnung gestellten Beträge als eigene Gebührenbestandteile geltend zu machen.



§ 10 Gebührenerstattung durch Dritte


a) Soweit der Tierhalter/Auftraggeber Anspruch auf Erstattung oder Teilerstattung der Gebühren durch Dritte hat oder zu haben glaubt, werden §§ 4,5 hiervon nicht berührt. Die Tierheilpraktikerin führt eine Direktabrechnung mit Dritten nicht durch und kann auch die Gebühren oder Gebührenanteile in Ansehung einer möglichen Erstattung nicht stunden.


b) Soweit die Tierheilpraktikerin im Rahmen einer wirtschaftlichen Beratung den Tierhalter/Auftraggeber über die Erstattungspraxis Dritter Angaben macht, sind diese unverbindlich. Insbesondere gelten die üblichen Erstattungssätze nicht als vereinbarte Gebühren. Ebenso beschränkt sich der Umfang der Tierheilpraktiker-Leistungen nicht auf erstattungsfähige Leistungen.


c) Die Tierheilpraktikerin erteilt in Erstattungsfragen dem Dritten keine direkten Auskünfte. Alle Auskünfte und notwendige Bescheinigungen erhält ausschließlich der Tierhalter/Auftraggeber. Derartige Leistungen sind gebührenpflichtig.



§ 11 Vertraulichkeit der Behandlung


a) Die Tierheilpraktikerin behandelt die Kundendaten vertraulich und erteilt bezüglich der Diagnose, der Beratungen und der Therapie sowie deren Begleitumstände und den persönlichen Verhältnissen des Tierhalters/Auftraggebers Auskünfte nur mit dessen ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des Tierhalters/Auftraggebers erfolgt und anzunehmen ist, dass dieser zustimmen wird.


b) Absatz a) ist nicht anzuwenden, wenn die Tierheilpraktikerin aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist - beispielsweise Meldepflicht bei bestimmten Diagnosen - oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte oder Familienangehörige. Absatz a) ist für nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Diagnose oder Therapie persönliche Angriffe gegen sie oder ihre Berufsausübung stattfinden und sie sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.


c) Die Tierheilpraktikerin führt Aufzeichnungen über ihre Leistungen. Dem Tierhalter/Auftraggeber steht eine Einsicht in diese Akte nicht zu; er kann diese Akte auch nicht herausverlangen. Absatz b) bleibt unberührt.


d) Sofern der Tierhalter/Auftraggeber eine Behandlungs- oder Krankenakte verlangt, erstellt diese die Tierheilpraktikerin kosten- und honorarpflichtig aus der Akte. Soweit sich in der Akte Originale befinden, werden diese in der Behandlungsakte in Kopie beigefügt. Die Kopien erhalten einen Vermerk (Stempelaufdruck oder Aufkleber), dass sich die Originale in der Akte befinden.



§ 12 Datenschutz


Information über die Erhebung personenbezogener Daten und Kontaktdaten des Verantwortlichen finden Sie in separater Datenschutzerklährung.



§ 13 Salvatorische Klausel


Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der AGB ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten kommt.

 

Stand der aktuellen AGB: Januar 2020


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